In der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses der EU-Kommission (SCoPAFF Residues) am 22./23. Februar 2022 haben die EU-Mitgliedstaaten neun von insgesamt zehn Verordnungsentwürfen zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen. Bei drei Entwürfen handelt es sich um RHG-Anhebungen für Acetamiprid, Fludioxonyl und weitere 13 Wirkstoffe (u.a. Fosetyl-Al, Thiabendazol etc.). In diesen Fällen werden die neuen RHG direkt gültig, das heißt 20 Tage nach Inkrafttreten der EU-Verordnung.
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Weitere fünf Entwürfe betreffen vorrangig RHG-Absenkungen für insgesamt 26 verschiedene Wirkstoffe (u.a. Acequinocyl, Chlorantraniliprol, Emamectin, Spinosad, Thiram etc.). Hierbei werden die neuen RHG erst sechs Monate nach in Kraft treten der EU-Verordnung gültig , so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Ein Entwurf betrifft RHG-Änderungen für fünf Wirkstoffe, darunter die Beibehaltung der befristeten RHG für Chlormequat (Kulturpilze 0,9 mg/kg und Austernpilze 6 mg/kg) für ein weiteres Jahr und Nikotin (Wilde Pilze 0,04 mg/kg) für weitere sieben Jahre.
Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler Details zu den jeweiligen Änderungen, also welches Obst und Gemüse betroffen ist (Produkt- /Wirkstoffkombination) und ab wann die neuen RHG gültig werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2022
Veröffentlichungsdatum: 07. April 2022