In knapp zwei Monaten, ab dem 16. Mai 2022, gelten für den Wirkstoff Imidacloprid (Insektizid) in der EU neue Rückstandshöchstgehalte (RHG). Mit der Verordnung (EU) 2021/1881 wurden diese für den Großteil der Erzeugnisse auf 0,01* mg/kg bzw., so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
0,05* mg/kg abgesenkt. Die EU-Genehmigung endete bereits Ende 2020; sie galt ursprünglich bis Mitte 2022, wurde aber auf Dezember 2020 verkürzt. Bis April 2021 mussten die EU-Mitgliedstaaten alle Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit diesem Wirkstoff widerrufen. Etwaige Aufbrauchfristen enden am 26.04.2022. Damit darf Imidacloprid in der EU nicht mehr im Pflanzenschutz angewendet werden.
In Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereits entsprechende Zulassungen widerrufen. Im Fall von Imidacloprid hat die EU-Kommission zwei Verfahren parallel vorbereitet und abgewickelt, damit zeitgleich zum Ende der Aufbrauchfristen für die PSM auch die neuen, abgesenkten RHG gelten.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2022
Veröffentlichungsdatum: 25. April 2022