Der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) hat gemeinsam mit führenden Lebensmittelhandelsunternehmen Eckpunkte für ein freiwilliges System zur Kennzeichnung der Umweltauswirkungen von Lebensmitteln formuliert. Ziel ist es, Verbraucher zu unterstützen, nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen zu können.
BVLH-Eckpunkte zur Kennzeichnung von Umweltauswirkungen können wichtige Diskussionsimpulse setzen. Copyright: Marianna Weber
Freiwilliges Kennzeichnungssystem kann Verbrauchern nachhaltigere Konsum-Entscheidungen ermöglichen
„Anlass für unsere Überlegungen ist unter anderem die Absicht der EU-Kommission, bereits im kommenden Jahr Vorschläge für eine Nachhaltigkeitskennzeichnung bei Lebensmitteln vorzulegen“, betont BVLH-Geschäftsführer Christian Mieles.
Zentrale Dimension: Umweltwirkung
Der BVLH-Dialogprozess mit führenden Handelsunternehmen für die Gestaltung einer Nachhaltigkeitskennzeichnung startete im Herbst 2021. „Hier zeigte sich, dass bereits zentrale Dimensionen der Nachhaltigkeit inklusive einzelner Aspekte reguliert beziehungsweise durch starke freiwillige Ansätze sowie Initiativen aufgegriffen und umgesetzt worden sind. Bleiben als wesentliche Dimension eines übergreifenden Ansatzes die Umweltauswirkungen von Lebensmitteln, die im Detail weiterverfolgt wurden“, fasst Mieles die bisherigen Gespräche zusammen.
Aus Handelssicht sollte eine mögliche Kennzeichnung am Produkt erfolgen und über einen freiwillig verpflichtenden Ansatz europäisch geregelt werden. Bei der Ausgestaltung wird eine Mehrstufigkeit und Farbigkeit unterstützt. Für kleine Produktverpackungen sollte es Sonderlösungen geben. Zusätzliche Informationen könnten online zugänglich sein.
Kennzeichnungskriterien
Die europäische Methode zur Quantifizierung des Umweltfußabdrucks von Produkten (PEF-Methodik) ist für den Handel eine gute Grundlage, sollte aber weiterentwickelt werden. Dabei sollten die Umweltleistungen von Bio-Produkten entsprechend gewürdigt werden. Zusätzlich sollte ein Bonus-Malus-Punktesystem für weitere relevante Aspekte etabliert werden. Dazu zählen beispielsweise: Biodiversität, Böden, Pflanzenschutz, Nachhaltigkeitsstandards, Umweltpraktiken der Staaten, Futtermittel, Regionalität, Verpackung.
Besondere Kategorien der Kennzeichnung könnten zum Beispiel über einen Score-Wert herausgestellt werden. Grundsätzlich sollten Sekundärdaten von den Unternehmen genutzt werden können. Eigene Primärdaten sollten zur Abbildung von Verbesserungen möglich sein. Vergleichbarkeit und Transparenz der Daten sollten unabhängig gesichert sein. Ein gestufter Prozess sollte den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung geben.
Weiterer Austausch notwendig und sinnvoll
Auf Basis der Eckpunkte werden Unternehmen und BVLH mit den politischen Akteuren auf EU- und nationaler Ebene sowie mit den vor- und nachgelagerten Stufen der Lebensmittelwertschöpfungskette weitere Gespräche führen.
Das BVLH-Positionspapier zum Herunterladen.
Quelle: Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)
Veröffentlichungsdatum: 11. Mai 2022