Der spanische Lebensmitteleinzelhandel soll verpflichtet werden, Verpackungen zu großen Teilen von seinen Flächen zu verbannen. So sieht es ein spanischer Gesetzesentwurf zu Verpackungen und Verpackungsabfällen vor, der diesen Monat bei der EU notifiziert wurde. Lebensmitteleinzelhändler mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche sollen hiernach ab dem 1. Januar 2023 mindestens auf 20 % ihrer Verkaufsfläche Ware ohne Verpackungen anbieten.
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Eine besondere Rolle soll hierbei Obst und Gemüse zukommen, welches grundsätzlich nur noch lose verkauft werden soll. Ausnahmen sollen für Verpackungen mit einer Füllmenge von mehr als 1,5 kg gelten sowie für Obst und Gemüse, bei dem die Gefahr des Verderbs besteht, wenn es lose verkauft wird. Die Liste der betroffenen Obst- und Gemüseerzeugnisse soll innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht werden. Ab der Veröffentlichung wird dem spanischen Lebensmitteleinzelhandel eine Übergangsfrist von vier Monaten eingeräumt, sein Sortiment entsprechend umzustellen.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 5/2022
Veröffentlichungsdatum: 03. Juni 2022