Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ändert die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki hinsichtlich der Anwendungen in Kartoffeln. Die Anwendung gegen Blattläuse allgemein ist in Kartoffeln nur noch bis BBCH 51 (vorher bis BBCH 55) zulässig.
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In Kartoffeln, die als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmt sind, darf Teppeki nicht in Tankmischungen mit ölhaltigen/auf ölbasierenden Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht werden (Erteilung der Auflage VV232).
Anwendung 025691-00/00-003:
Gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffeln, die zur Pflanzkartoffelproduktion bestimmt sind, darf Teppeki bis BBCH 15 auch in Tankmischung mit ölbasierten oder ölhaltigen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen angewendet werden (Wegfall der Auflage VV232).
Hintergrund:
Es liegen neue Studien vor, die vermuten lassen, dass es in Kartoffeln zu Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten mit dem Wirkstoff Flonicamid kommen könnte. Obgleich die zu erwartenden Überschreitungen zu keinem Zeitpunkt eine gesundheitliche Gefährdung beim Verzehr der Kartoffeln darstellen würden, passt das BVL auf Wunsch des Zulassungsinhabers des Produktes Teppeki die Anwendungen in Kartoffel an. Die Anpassungen gelten mindestens so lange, bis eine Bewertung der neu vorliegenden Studien erfolgt ist.
Quelle: BVL
Veröffentlichungsdatum: 15. Juni 2022