Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zwei Notfallzulassungen für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.
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Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels PROMAN zum einen zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland zwischen dem 22. Juni und dem 19. Oktober 2022 zulässig. Daneben darf das Herbizid auch gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Gewächshaus eingesetzt werden. Für diese Anwendung gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 1. September bis zum 29. Dezember 2022.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
Veröffentlichungsdatum: 04. Juli 2022