Frankreich führt mit einem Erlass aus April 2022 ein schrittweises Verbot der Verwendung von Mineralölen in Druckfarben für Verpackungen und NichtVerpackungen ein. Damit sollen die Recycling-Kreisläufe von Mineralölbestandteilen entlastet werden, die das Recycling von Abfällen stören oder die Verwendung von Recyclingmaterial aufgrund der Gesundheitsrisiken.
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Vom Verbot betroffen sind Druckfarben für Lebensmittel- als auch Nichtlebensmittelverpackungen sowie Druckerzeugnisse und unaufgeforderte Werbeprospekte zur Verkaufsförderung, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Das Verbot betrifft die Stoffe MOAH und MOSH. Verboten sind ab dem 1. Januar 2023 Druckfarben, in denen die MOAH-Konzentration > 1 % ist. Zwei Jahre später, ab dem 1. Januar 2025, gilt dies für Druckfarben mit einer MOAH-Konzentration > 0,1 %. Die Verwendungsbeschränkung gilt ab dann auch für MOSHKonzentrationen > 0,1 %.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 6/2022
Veröffentlichungsdatum: 18. Juli 2022