In Rotterdam und anderen EU-Häfen stauen sich zurzeit hunderte Container mit Zitrusfrüchten aus Südafrika, vor allem Orangen, weil sie nicht nach Europa importiert werden dürfen. Es sei zu befürchten, dass die Ware, die auch zur Versorgung der deutschen Verbraucher benötigt würden, bald vernichtet werden muss. Darauf verweist der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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EU-Kommission verweigert Übergangsfrist für Orangen aus Südafrika
Grund für diese Situation, so DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger, sei eine neue Verordnung der EU-Kommission. „Ohne Not, aber offensichtlich nach erheblichem politischen Druck aus einigen Mitgliedsländern, die selbst Zitrusfrüchte produzieren, hat die Kommission gegen den Protest der Wirtschaft und einiger Mitgliedstaaten die Einfuhrbestimmungen kurzfristig geändert.“ Wissenschaftliche Gründe für eine so umfassende und kurzfristige Verschärfung seien nicht erkennbar. Die geforderte Umstellung der Verfahren in den Ursprungsländern sei innerhalb von drei Tagen niemandem möglich gewesen.
„Wir fordern die EU-Kommission dringend auf, die zurzeit gesperrten Orangen unverzüglich freizugeben. Die Konsequenzen für die Erzeuger in Südafrika sind verheerend, rund 140.000 Arbeitsplätze sind gefährdet.“ (Brügger) Aber auch die deutschen Importeure könnten ihre Lieferverpflichtungen nicht einhalten. Wenn die EU-Kommission das Thema Food waste ernst nähme, hätte sie hier die Gelegenheit ein richtiges Signal zu geben.“
Zum Hintergrund:
Durch eine neue EU-Verordnung sind die Einfuhrbedingungen für Zitrusfrüchte aus Südafrika und anderen afrikanischen Ländern sowie Israel deutlich verschärft worden. Es geht um die Verhinderung der Einschleppung des Schädlings Thaumatotibia Leucotreta (auch: Falscher Apfelwickler, False Codling Moth oder FCM genannt), für den es bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnung umfangreiche Regelungen zum Schutz der EU-Landwirtschaft gab. Für eine erneute Verschärfung gibt es keine wissenschaftlichen Fakten.
Obwohl es keinen Zeitdruck gab, wurde das Gesetzgebungsverfahren mit großer Eile durchgeführt. Gefordert werden bestimmte, im Wortlaut vorgeschriebene Einfuhrdokumente. Fehlen diese oder stimmen nicht wortwörtlich mit der Vorlage überein, wird die Ware gesperrt.
Die neuen Regelungen traten bereits drei Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt mitten in der Saison in Kraft. Die Ware soll nun vor dem Import einer erneuten Kältebehandlung unter Aufsicht der europäischen Pflanzengesundheitsbehörden unterzogen werden. Abgesehen davon, dass fraglich ist, wie dies innerhalb kurzer Frist organisiert werden kann, ist zu befürchten, dass die Ware diese Kältebehandlung voraussichtlich nicht überstehen wird.
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Quelle: Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 29. Juli 2022