In Deutschland wachsen viele hundert verschiedene Apfelsorten, aber nur knapp 70 davon werden überhaupt für den Erwerbsbau genutzt, von denen wiederum nur etwa 30 Sorten eine Marktbedeutung haben. Der Einzelhandel bietet durchschnittlich vier bis fünf Apfelsorten an. Die beliebtesten Sorten in Deutschland sind 'Elstar', 'Braeburn', die 'Gala'-Gruppe und die 'Jonagold'-Gruppe. Obst-Großhändler*innen führen in der Regel acht bis zehn Sorten.
Bildquelle: Shutterstock.com
Regionale Erzeugerbetriebe bieten auch sogenannte Lokalsorten an wie den 'Brettacher' aus Baden-Württemberg. Außerdem existieren zahlreiche Neuzüchtungen, und auch alte historische Apfelsorten wie der 'Finkenwerder Herbstprinz' werden in geringem Umfang wieder gewerblich angebaut.
Einteilung der Äpfel nach den EU-Vermarktungsnormen
Die allgemeine EU-Vermarktungsnorm legt Mindestanforderungen für Obst und auch Gemüse fest. Äpfel unterliegen außerdem einer speziellen Vermarktungsnorm, nach der die Früchte nach Qualität, Form und Größe in folgende drei Klassen eingeteilt werden:
Klasse Extra: Die Äpfel sind von höchster Qualität und weisen alle sortentypischen Eigenschaften in Form, Größe und Farbigkeit auf. Sie haben keine Mängel mit Ausnahme sehr leichter oberflächlicher Schalenfehler, die aber das allgemeine Aussehen, die Qualität und Haltbarkeit nicht beeinträchtigen. Das Fruchtfleisch ist vollkommen gesund, der Stiel ist unverletzt.
Klasse I: Die Äpfel sind von guter Qualität und weisen alle sortentypischen Eigenschaften in Form, Größe und Färbung auf. Leichte Fehler in Form und Färbung sind erlaubt, so lange sie nicht das allgemeine Aussehen, die Qualität und Haltbarkeit beeinträchtigen. Der Stiel kann fehlen, sofern die Bruchstelle glatt und die Schale am Stielansatz unbeschädigt ist. Das Fruchtfleisch ist vollkommen gesund. Leichte Schalenfehler sind erlaubt.
Klasse II: Die Äpfel haben eine marktfähige Qualität und erfüllen alle Mindesteigenschaften. Fehler sind zulässig, so lange die wesentlichen Merkmale von Qualität und Haltbarkeit bestehen bleiben. Der Stiel kann fehlen, das Fruchtfleisch ist frei von größeren Mängeln.
Für alle Klassen und Sorten gilt eine Mindestgröße von 60 Millimeter Durchmesser oder ein Mindestgewicht von 90 Gramm. Kleinere Früchte dürfen nur vermarktet werden, wenn sie ausreichend reif sind. Die EU-Vermarktungsnormen beschreiben Mindesteigenschaften in Bezug auf die Entwicklung und Reife der Äpfel, so dass je nach Sorte typische Inhaltsstoffe und Geschmäcker im Angebot gewährleistet sind.
Alle im Handel befindlichen Äpfel müssen folgende Mindesteigenschaften aufweisen:
Die Entwicklung und der Zustand der Äpfel müssen so sein, dass sie:
Quelle: BZfE/BLE
Veröffentlichungsdatum: 17. August 2022