Zur Dämpfung des hohen Preisanstiegs bei Stickstoff-Düngemitteln hat die EU-Kommission im Juli 2022 einen Vorschlag zur Aussetzung der Zölle auf Ammoniak und Harnstoff vorgelegt. Inzwischen hat sich die Situation in der Gasversorgung weiter zugespitzt und es kommt zur Drosselung bzw. teilweisen Stilllegung der Düngemittelproduktion in Mitteleuropa, die auch „Ad Blue“ betreffen.
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Dazu erklärt Detlef Kurreck, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes: „Für eine stabile Ernte 2023 und damit eine sichere Versorgung sind die Landwirte auf die Verfügbarkeit von Düngemitteln angewiesen. Im kommenden Jahr wird die hiesige Landwirtschaft deutlich stärker auf Importe an Stickstoffdünger zurückgreifen müssen. Die Landwirte brauchen wo immer möglich eine Kostendämpfung bei Betriebsmitteln. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Importzölle nur für Harnstoff und Ammoniak ist noch nicht ausreichend. Dies muss auf alle handelsüblichen Stickstoffdünger erweitert werden. Die Zölle müssen etwa auch für Kalkammonsalpeter, Diammonphosphat und NPK-Dünger ausgesetzt werden.“
Der Verordnungsvorschlag zur Aussetzung der Zölle auf Ammoniak von 5,5 % bzw. auf Harnstoff von 6,5 % (außer für Russland und Belarus) wird nun vom EU-Ministerrat beraten.
Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 07. September 2022