An vielen Laderampen ist die Situation für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer immer noch unbefriedigend. Zwar haben die gemeinsamen Bemühungen und Best Practice Beispiele mit Handel, Industrie und Politik durchaus Wirkung gezeigt, etwa bei der Konzeptionierung von Logistikneubauten.
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Dennoch wird in der täglichen Praxis dem Fahrpersonal vielfach der Zugang zu Sanitärräumen sowie zu betrieblichen Pausen- und Aufenthaltsräumen verweigert. Dies ist besonders während langer Wartezeiten bei der Abfertigung schlichtweg inakzeptabel und inhuman.
BGL fordert verbindlichen Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung
Der BGL fordert daher eine verbindliche Sicherstellung des Zugangs zu Sanitär- und Sozialräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Be- und Ladestellen der Warenempfänger und -versender. Er schlägt hierfür eine Änderung der Verordnung über Arbeitsstätten vor, die verbindlich festlegt, dass die dortigen Bestimmungen zu Sanitär- und Sozialräumen auch die (Mit-)Benutzung durch Fremdpersonal einschließen.
„Ein per Gesetz verbindlich geregelter Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Rampen ist nicht zuletzt angesichts des akuten Fahrermangels unumgänglich“, so BGL-Vorstandsprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.
Quelle: BGL
Veröffentlichungsdatum: 08. September 2022