Die „außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ ist eine Beihilfe der Europäischen Union um die hohen Energie- und Produktionskosten etwas abzufedern. Die nationale Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes. Antragslos berechtigt waren unter anderem die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen, Pilzproduktion, Microgreens und Algen - jeweils in geschütztem Anbau.
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DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Die Auszahlung erfolgt mit dem heutigen Tag automatisch und großteils ohne zusätzlichem Antrag. Die Grundlage ergibt sich aus der bestehenden Agrarmarketingbeitragspflicht und das dort gemeldete Ausmaß der Gewächshäuser“.
Quelle: Agrarmarkt Austria (AMA)
Veröffentlichungsdatum: 29. September 2022