Die EU-Kommission will Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, auf dem EU-Markt verbieten. Der Vorschlag der Kommission deckt sämtliche Produkte ab, unabhängig davon, ob sie in der EU für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden.
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Dieser umfassende Ansatz ist wichtig, da in vielen Wirtschaftszweigen und in allen Weltregionen insgesamt schätzungsweise 27,6 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit sind, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Der Vorschlag sieht vor, dass keine Produkte, die mittels Zwangsarbeit entstanden sind, mehr auf den europäischen Binnenmarkt gelangen dürfen. Die Beweislast und die Durchsetzung liegen laut dem Vorschlag bei den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten. Der Vorschlag der Kommission muss nun vom EU-Parlament und dem Rat der 27 Mitgliedsstaaten angenommen werden, bevor er frühestens in zwei Jahre in Kraft treten könnte.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 9/2022
Veröffentlichungsdatum: 11. Oktober 2022