Anlässlich des von der Tagesordnung des Verkehrsausschusses des Bundestages abgesetzten Beschlusses zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, mit dem die Lkw-Maut zum 1. Januar 2023 erhöht werden sollte, erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt:
"Der BGL begrüßt ausdrücklich, dass die ursprünglich für Januar 2023 geplante Lkw-Mauterhöhung offenbar aufgrund von Uneinigkeit in der Ampelkoalition über Belastungen in der aktuellen Krisensituation infrage gestellt wird. Die Appelle des BGL in der Öffentlichen Anhörung am 12. Oktober im Bundestag scheinen damit Wirkung hinterlassen zu haben. Die Unternehmen brauchen jetzt dringend Entlastungen und keine Mauterhöhungen!"
Quelle: BGL
Veröffentlichungsdatum: 20. Oktober 2022