Der biologische Pflanzenschutz soll in der EU einfacher zugänglich gemacht werden und dazu hat die EU-Kommission neue Regeln beschlossen. So können Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln schneller zugelassen werden und Landwirte können damit chemische Pflanzenschutzmittel besser ersetzen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Die neuen Regeln werden die biologischen und ökologischen Eigenschaften jedes Mikroorganismus in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Risikobewertungsprozesses stellen. In diesem Prozess muss die Sicherheit nachgewiesen werden, bevor Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln zugelassen werden können. Sie sollen die Zulassung von Mikroorganismen und biologischen Pflanzenschutzmitteln, die diese enthalten, beschleunigen. Die neuen Regeln wurden bereits im Februar 2022 von den Mitgliedstaaten gebilligt und werden ab November 2022 gelten.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 9/2022
Veröffentlichungsdatum: 25. Oktober 2022