Die Mehrwertsteuer wurde auf 4 % verringert, aber nur für jene, die in der Küche zum Verzehr genutzt werden können sowie um die klassischen schrecklichen Gesichter der Gruselnacht zu schnitzen. Das berichtet Coldiretti in der Mitteilung über die Klarstellung der Steuerbehörde zu der Frage bezüglich der Steuerregelung, die für das Symbolgemüse von Halloween angewendet wird.
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Eine wichtige Klarstellung mit Blick auf den „Kürbis-Tag“ in den Erzeugermärkten von Campagna Amica entlang der Halbinsel, angefangen in der Hauptstadt, am Samstag, dem 29. Oktober.
Wie Coldiretti erklärt, ist der verringerte MWSt-Satz von 4 % für essbare Kürbisse anwendbar, wenngleich sie auch für Dekorationszwecke verwendet werden können, inklusive jene für Halloween und andere Dekoration, wie Cucurbita maxima oder Lagenarian cucurbit.
Stattdessen wird laut Coldiretti der normale Satz von 22 % für nicht essbare oder sogar giftige Zierkürbisse angewendet.
Quelle: Coldiretti
Veröffentlichungsdatum: 02. November 2022