In der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses der EU-Kommission (SCoPAFF Residues 26./27. September 2022) haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt neun Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen.
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Bei drei Entwürfen handelt es sich im Obst- und Gemüsebereich um RHGAnhebungen für Acequinocyl (Paprika, Kaki), Oxathiapiprolin (Blaubeeren) sowie Azoxystrobin (Guaven), Prosulfocarb (frische Kräuter) und Sedaxan (Kartoffeln). In diesen Fällen sollen die neuen RHG direkt gültig werden, das heißt 20 Tage nach Inkrafttreten der EU-Verordnung.
Weitere sechs Entwürfe betreffen vorrangig RHG-Absenkungen für insgesamt 31 verschiedene Wirkstoffe (unter anderem Abamectinetc.). Hierbei werden die neuen RHG erst sechs Monate nach Inkrafttreten der EU-Verordnung gültig, Für die beiden Neonikotinoide Clothianidin und Thiametoxam, die beide seit 2019 keine EU-Zulassung mehr haben, sollen die neuen RHG nach drei Jahren gültig werden, damit Drittstaaten sich auf den Verzicht der Anwendungen und Alternativmittel einstellen können.
Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler Details zu den jeweiligen Änderungen, das heißt welches Obst und Gemüse betroffen ist (Produkt-/Wirkstoffkombination) und ab wann die neuen RHG gültig werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 10/2022
Veröffentlichungsdatum: 15. November 2022