Bundesminister Özdemir: "Durch die bereits vereinbarte, begleitende Evaluierung wollen wir aus der Umsetzung des GAP-Strategieplans lernen, um die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten. Damit leisten wir auch wichtige Vorarbeiten, um die GAP ab 2027 weiterzuentwickeln und das System der Direktzahlungen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen zu ersetzen."
Bundesminister Özdemir. Foto © BMEL/Thomas Trutschel/ photothek
Die Europäische Kommission hat den deutschen GAP-Strategieplan genehmigt. Damit ist nun auch formell die EU-rechtliche Grundlage für die Agrarförderung in Deutschland ab 2023 Jahr von der EU-Kommission bestätigt.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: "Heute geht ein intensiver Verhandlungsprozess zu Ende. Mit dem GAP-Strategieplan unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und helfen der Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen. Wir stärken die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft, um auch in Zukunft unsere Ernährung zu sicheren und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schützen. Mit der Agrarförderung ab 2023 honorieren wir Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz und tragen dazu bei, die ländlichen Räume zukunftsfest zu machen."
Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu flankieren, wird ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet. Bereits im Dezember wird der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 22. November 2022