Am Freitag hat der Bundesrat der vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung mit wenigen präzisierenden Maßgaben zugestimmt.
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir. Foto © thomas Trutschel / photothek
Mit den beiden Verordnungen werden die Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan – der am 21. November von der EU- Kommission genehmigt wurde – in nationales Recht umgesetzt.
Dazu erklärt Bundesminister Özdemir: "Die letzte Hürde ist genommen. Mit dem Rechtsrahmen für die neue EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2023 unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft stärker und befördern zudem eine ökologisch-nachhaltige Agrarwirtschaft. Wir müssen unsere natürlichen Ressourcen schützen, um so auch in Zukunft unsere Ernährung zu sichern. Mit dem jetzigen Strategieplan haben wir gute Änderungen bei der noch in der letzten Legislatur beschlossenen GAP erzielt. Ich sage aber auch deutlich, dass wir bereits jetzt die europäische Förderpolitik mit Blick auf die nächste Förderperiode ab 2027 auf den Prüfstand stellen müssen. Wo möglich wollen wir die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen ausrichten."
Der Bundesrat folgt in seiner Entscheidung weit überwiegend den von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Verordnungsentwürfen. Die Maßgaben dienen lediglich der Klarstellung und haben keine Abstriche am deutschen GAP-Strategieplan zur Folge. Eine Empfehlung des Agrarausschusses des Bundesrats, mit der eine Aufhebung eines achtwöchigen Verbots der Bodenbearbeitung für Stoppelbrachen und Ackerflächen mit Mulchauflagen im Winter gefordert wurde, fand hingegen keine Mehrheit. Özdemir: "Unsere Böden sind unser kostbarstes Gut. Es ist wichtig, dass wir im Interesse von Umwelt und auch der Landwirtschaft an einem starken Bodenschutz festhalten."
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 29. November 2022