Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen und weitere 13 mittelständische Verbände – darunter der DFHV - wiesen in einem Brief an die Bundestags-Fraktionen von SPD, FDP, Grünen und CDU/CSU auf zahlreiche Schwächen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hin und forderten dessen Aussetzung.
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Die Verbände begrüßten das Versprechen des am 29. September 2022 von der Bundesregierung angekündigten Belastungsmoratoriums ausdrücklich, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Umso unverständlicher ist deshalb, dass die Regierungsfraktionen am Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes am 1. Januar 2023 festhalten. Allein der Fragebogen zum LkSG mit seinen 437 Fragen und Antwortoptionen zeigt, wieviel bürokratischer Aufwand auf die Unternehmen inmitten einer der schärfsten Krisen der Nachkriegsgeschichte zukommt. Besonders irritierend ist, dass Unternehmen nicht nur nach ihren unmittelbaren, sondern auch nach ihren mittelbaren Zulieferern und Geschäftspartnern in Drittstaaten befragt werden.
Zusätzliche Spill-Over-Effekte sorgen dafür, dass die im Gesetz verankerte Anwendungsgrenze für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern bereits heute Makulatur ist. Letztlich ist der Großteil unserer Wirtschaft inklusive des Mittelstandes auf diese Weise dem LkSG unterworfen. Das geht weit über die eigentlichen Anforderungen des Gesetzes hinaus.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 11/2022
Veröffentlichungsdatum: 01. Dezember 2022