Eine gemeinsame Analyse von NDR, WDR, Süddeutscher Zeitung sowie CORRECTIV und weiteren Medien zeigt abermals das Großkonzerne wie RWE, BASF und Aldi-Nord Agrarsubventionen in Millionenhöhe einstreichen und wenige Großbetriebe überproportional viel Fördermittel aus Brüssel erhalten.
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„Das kommt vielfach einem bedingungslosen Grundeinkommen für Millionär:innen gleich“, kommentiert Elisabeth Fresen, Landwirtin in Niedersachen und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium heißt es zu dem Thema auf Anfrage von CORRECTIV, dass die Verantwortung für diese Entwicklung die Vorgängerregierung unter Ministerin Klöckner trage. Diese habe das Prinzip „wachse oder weiche“ in der Agrarpolitik akzeptiert. „Das hat dazu geführt, dass immer mehr Betriebe aufgegeben haben und die bäuerliche Vielfalt zusehends verloren ging.“, so das Ministerium.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. weist vor diesem Hintergrund daraufhin, dass Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir im Zuge der Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans bereits selbst die Möglichkeit hatte, Großkonzerne und außerlandwirtschaftliche Investoren von Agrarzahlungen der „Einkommensgrundstützung“ auszuschließen, diese aber nicht genutzt hat.
Bereits im Jahr 2021 hat die AbL einen Vorschlag vorgelegt, wie entsprechende Akteure über die Definition des „Aktiven Landwirtes“ innerhalb der GAP-Direktzahlungs-Verordnung (GAPDZV) von der Agrarförderung, mindestens aber der „Einkommensgrundstützung“, ausgeschlossen werden könnten. Dieser sieht im Grundsatz vor, dass alle Unternehmen, deren jährliche Direktzahlungen sich auf weniger als 5 % ihrer Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten belaufen von den Zahlungen ausgeschlossen werden. Als Bemessungsgrundlage wird u.a. das jüngste Steuerjahr herangezogen.
Ebenfalls möglich wäre aus Sicht der AbL eine Negativliste oder der Ausschluss aller Unternehmen, die innerhalb der EU-Definition der sogenannten „Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ (KMU) nicht mindestens als „kleines Unternehmen“ eingestuft werden und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro daher nicht übersteigt. Die Definition der KMU wird bereits heute in der Agrarförderung angewendet, beispielsweise bei der Gewährung der sogenannten Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte in Sachsen-Anhalt.
Elisabeth Fresen betont abschließend: „Kommendes Jahr kann Deutschland seinen ersten Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan bei der EU stellen. Spätestens dann muss Minister Özdemir seinen Worten Taten folgen lassen und Großkonzerne mindestens von den Fördergeldern der sogenannten Basisprämie ausschließen. Zudem kann er seine vielfachen Ankündigungen einer gerechteren Agrarpolitik wahr machen, indem er endlich eine Kappung und Degression der Basisprämie, sowie nach Betriebsgrößen gestaffelte Prämien der Öko-Regelungen einführt.“.
Weitere und Hintergrundinformationen.
Quelle: Agrar-PR / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Veröffentlichungsdatum: 06. Dezember 2022