In Frankreich ist das Gesetz bezüglich der schrittweisen Abschaffung von Plastikverpackung für Obst und Gemüse in Kraft getreten. Es wurde jedoch ein Antrag auf Annullierung bei dem Staatsrat, dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, gestellt, der in Kürze seine Entscheidung treffen dürfte, wie das französische Nachrichtenportal fructidor.com berichtet.
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Als Teil des AGEC-Gesetzes (gegen Abfall und für Kreislaufwirtschaft) sieht die Durchführungsverordnung zu dem Gesetz vom 8. Oktober 2021 das Inkrafttreten des Verbots von Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse gestaffelt nach Produkten zwischen 2022 und 2026 vor. Aber der Gesetzestext konkretisiert die „Liste“ des Obsts und Gemüses und nicht den „Kalender“. Diese Unregelmäßigkeit wird als ausreichend angesehen, um den Erlass für ungültig zu erklären.
Seit 1. Januar 2022 ist das Verbot in Kraft getreten und die Durchführungsverordnung unterlag zahlreichen Einsprüchen aus dem Plastik- und Obst- und Gemüsesektor. Sie berufen sich insbesondere auf die Behinderung des freien Warenverkehrs, die Wettbewerbsverzerrung, die Gefährdung des Kunststoff- und des Obst-/Gemüsesektors und schließlich auf den Verfahrensfehler, der nun Aussicht auf Erfolg hat.
Quelle: lemonde.fr, reporterre.net/fructidor.com
Veröffentlichungsdatum: 06. Dezember 2022