Die Nachbesserungen bei der Abschöpfung von Zufallserlösen haben nach Ansicht des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) zu einem sinnvollen Kompromiss geführt. Positiv bewertet der DRV insbesondere, dass auf eine rückwirkende Abschöpfung nahezu verzichtet wird.
„Die Umsetzung der Bremse darf nicht durch Bürokratie ausgebremst werden“, Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Foto © Dirk Hasskarl Praes/Holzenkamp
„Die verabschiedeten Regelungen greifen weniger stark in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der genossenschaftlichen Unternehmen ein. Ihre Belange werden gestärkt“, erklärt Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). „Wir sind zwar nach wie vor der Meinung, dass eine Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse an den Startzeitpunkt der tatsächlichen Entlastung gekoppelt sein muss. Mit einer Abschöpfung rückwirkend zum 1. Dezember 2022 können wir jedoch leben.“ Ursprünglich war der 1. September geplant.
Die Erhöhung des Sicherheitszuschlags für Biogasanlagen auf neun Cent ist ebenfalls eine richtige Maßnahme. „Dies war eine zentrale Forderung von uns und wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Zukunft für genossenschaftliche Projekte in diesem Sektor zu sichern“, erklärt der DRV-Präsident – zumal bei Anlagen mit bis zu einem Megawatt Leistung jetzt auf die Höchstbemessungsleistung abgestellt wird. „Das entlastet insbesondere Anlagen, die flexibel einspeisen“, so Holzenkamp.
Jetzt müssen die Preisbremsen mit vertretbarem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. Nach Expertenschätzungen müssen rund 40 Millionen Gas-, Strom und Wärmelieferverträge von den Energieversorgern geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Holzenkamp: „Die Bremse darf nicht ausgebremst werden.“ Skeptisch ist der DRV, ob die niedrigen Beihilfeobergrenzen eine ausreichende Kostenentlastung insbesondere für die energieintensive genossenschaftliche Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft ermöglichen. „Das muss beobachtet und dann gegebenenfalls nachgebessert werden,“ betont Holzenkamp.
Quelle: DRV
Veröffentlichungsdatum: 16. Dezember 2022