„Durch gute Werbung für regionale Produkte erreichen wir nicht nur Wertschätzung für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, sondern auch Wertschöpfung für die Regionen. Umso wichtiger ist ein breites AMA-Marketingbeitragssystem, um die qualitativ hochwertigen Produkte noch besser bewerben zu können.
Genau das erreichen wir mit dem neuen AMA-Gesetz“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig anlässlich des Beschlusses der Novelle im Nationalrat. „In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam mit der Branche, dem Koalitionspartner und der Interessensvertretung intensiv an der Novelle gearbeitet. Danke an alle Beteiligten, die diese notwendige Weiterentwicklung mit uns erarbeitet haben und für eine erfolgreiche Zukunft mittragen“, so Totschnig.
Die Gesetzesnovelle entspricht einer Empfehlung des Rechnungshofes, bindet künftig alle Betriebe ein und stellt das Beitragssystem damit breit auf. Erstmals werden auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit die gesamte landwirtschaftliche Produktion ins Marketing und Beitragssystem eingebunden. Gleichzeitig soll das AMA-Gütesiegel auf weitere Bereiche wie Brot und Backwaren ausgedehnt werden.
Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig aus zwei Säulen: Dem neuen einheitlichen Flächenbeitrag (Basisbeitrag) für landwirtschaftliche Nutzflächen und den schon bestehenden Produktbeiträgen für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse. Damit beispielsweise für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeiträge, wie etwa in der Milchvieh- und Rinderhaltung, reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt. Weitere Infos stehen unter www.landwirtschaft.at zur Verfügung.
Quelle: APA Ots/Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Veröffentlichungsdatum: 20. Dezember 2022