Nachdem die EU-Kommission Anfang des Jahres ihren Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz zur Wahrung der Menschenrechte vorgestellt hat, befassen sich nun auch das EU-Parlament und der EU-Rat mit dem Entwurf für die Richtlinie, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Bereits jetzt deuten sich hier erhebliche Differenzen zwischen den drei Institutionen an. Während dem EU-Parlament der Entwurf der EU-Kommission nicht weit genug geht, will sich der Rat in den anstehenden Trilogverhandlungen um eine Entschärfung verschiedener Regelungen bemühen.
Ein wichtiger Streitpunkt ist der Anwendungsbereich. Nach dem Entwurf der EUKommission sollen alle Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern von dem Gesetz betroffen sein. Für Unternehmen, die sich in Risikobranchen betätigen, wie beispielsweise Lebensmittel, reichen sogar 250 Mitarbeiter aus. Hier möchte das EUParlament die Grenze sogar noch weiter runtersetzen auf 250 Mitarbeiter beziehungsweise 50 für Betriebe der Risikobranchen. Der Rat möchte sich hingegen gegen eine weitere Herabsetzung der Mitarbeitergrenze einsetzen und den Anwendungsbereich in Bezug auf die Lieferkette etwas einschränken. Auch soll die Übergangsfrist für die Umsetzung nach Vorstellung des Rates um ein Jahr verlängert werden.
Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat dürften daher hitzig werden. Fest steht schon jetzt, dass die Anforderungen über die des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgehen werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 11/2022
Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2022