Lange haben Politik und Wirtschaft um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gerungen, welches Unternehmen verpflichten soll, bestimmte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltrechte in den eigenen Lieferketten einzuhalten. Nun tritt es bereits am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern in Kraft.
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Ein Jahr später folgen dann Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Die meisten Mitgliedsunternehmen des DFHV fallen zwar nicht direkt in den Anwendungsbereich, Lieferanten größerer Unternehmen, wie dem Lebensmitteleinzelhandel, sind jedoch indirekt betroffen, da bestimmte Pflichten und Erwartungen vertraglich weitergegeben werden.
Zur Unterstützung seiner Mitglieder hat der DFHV daher ein für Mitglieder kostenloses Webinar veranstaltet und über die genauen Regelungen des Gesetzes informiert. Welche Menschen- und Umweltrechte sind überhaupt betroffen? Welche Sorgfaltspflichten bestehen für die betroffenen Unternehmen? Und welche Pflichten können an die Lieferanten weitergegeben werden? Besonders problematisch ist die Auslegung der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe, mit denen das Gesetz arbeitet.
Die Anforderungen des Gesetzes in die Praxis umzusetzen, wird insbesondere für die indirekt betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, in diesem Punkt zusammenzuarbeiten und sich auszutauschen. Der DFHV hat daher eine Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des LkSG gegründet. Ziel ist unter anderem die Erarbeitung einer fruchthandelsspezifischen Checkliste zur Erstellung einer Risikoanalyse.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2022
Veröffentlichungsdatum: 04. Januar 2023