Gojibeere, Quinoa, Chiasamen… Solche exotischen Lebensmittel sind als so genannte Superfoods in vieler Munde. Dabei werden ihnen oftmals gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben. Doch wie super sind sie wirklich? Gibt es nicht Alternativen aus heimischem Anbau, die nachhaltiger sind und ähnliche Eigenschaften aufweisen?
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Diesen Fragen geht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an seinem Stand in Halle 23a bei der Internationalen Grünen Woche nach.
Besucherinnen und Besucher können sich dort vom 20. bis 29. Januar 2023 informieren, was sich hinter dem Begriff „Superfoods“ verbirgt. Dabei erfahren sie, dass der Begriff rechtlich nicht definiert ist. Er wird in der Regel nur verwendet, um bestimmte Lebensmittel zu vermarkten, oftmals in Verbindung mit krankheits- und gesundheitsbezogenen Aussagen.
Dabei sind krankheitsbezogene Angaben, also Angaben, die sich auf die Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, bei Lebensmitteln grundsätzlich verboten. Beispiele sind „lindern Gelenkschmerzen“ und „lindern Sodbrennen“. Derartige Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten, die im Gegensatz zu Lebensmitteln einen Zulassungsprozess durchlaufen.
Aber auch gesundheitsbezogene Angaben, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit herstellen, dürfen nur gemacht werden, wenn sie zuvor in einem Zulassungsverfahren wissenschaftlich geprüft und zugelassen wurden.
Ausgewählte Beispiele zeigen, welche heimischen Lebensmittel aus Deutschland und Europa oft ein vergleichbares Nährstoffprofil wie die exotischen Trend-Lebensmittel aufweisen. Dabei haben die heimischen Alternativen wesentlich kürzere Transportwege als die „Superfoods“, die oft aus Süd- und Mittelamerika oder Asien stammen. Heimische Lebensmittel sind damit nachhaltiger.
Der Stand des BVL ist Teil der Halle des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Halle 23a).
Weiterführende Informationen
BVL-Webseite zur Internationalen Grünen Woche 2023: www.bvl.bund.de/superfoods
Quelle: BVL
Veröffentlichungsdatum: 17. Januar 2023