Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert eine deutlich mittelstandsfreundlichere Wirtschaftspolitik ein. Beim Erweiterten Präsidium am 19. Januar 2023 in Berlin verwies ZVG-Präsident Jürgen Mertz auf die Hindernisse und Herausforderungen für die gärtnerischen Betriebe, die fast ausschließlich zum Mittelstand zählen. Mit den passenden politischen Rahmenbedingungen könnten die Betriebe dagegen die strategisch nötigen Investitionen stemmen.
ZVG-Präsident Jürgen Mertz beim Erweiterten Präsidium des ZVG in Berlin. Foto © ZVG/ Rafalzyk
„Der Mittelstand in Deutschland wird in den Sonntagsreden immer hochgehalten“, betonte Mertz. Die politische Realität sehe jedoch häufig anders aus.
Der ZVG-Präsident erinnerte an die Bedeutung der gärtnerischen Produkte und Dienstleistungen aber auch der strukturerhaltenden Wirkung der Betriebe im ländlichen Raum. Hohe Bürokratie sowie hohe Steuern und Abgaben belasteten allerdings die Unternehmen. Das schwäche die Wettbewerbsfähigkeit und hemme die Spielräume für Entwicklungen, Investitionen und Innovationen dauerhaft.
Den Unternehmen dürfe nicht die Grundlage für ihre betriebliche Existenz genommen werden, unterstrich Mertz mit Blick auf die jüngsten Überlegungen der EU-Kommission zu Pauschalverboten beim Pflanzenschutz. Die Branche habe ihre Hausaufgaben gemacht und dürfe für ihre Fortschritte nicht auch noch mit weiteren Beschränkungen bestraft werden. Stattdessen setze der deutsche Gartenbau auf die Weiterentwicklung des Integrierten Pflanzenschutzes mit Ausbau der Beratung.
„Forschung und Innovationen seien auch für den Energiebereich nötig“, so der ZVG-Präsident. Dazu zähle auch ein klares, in sich schlüssiges Energiekonzept der Bundesregierung ohne ideologische Scheuklappen. Die Energiepreisentwicklungen der vergangenen Monate werden sich in den Betriebsergebnissen widerspiegeln. Mertz erinnert daran, dass zusätzlich bereits seit 2021 die CO2-Bepreisung die Betriebe belaste. Agri-PV-Anlagen spricht der ZVG-Präsident viel Potential zu. Auch um neue Einnahmen für die Unternehmen zu schaffen. Allerdings seien noch viele offene Punkte zu klären.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 24. Januar 2023