Die EU-Kommission möchte klima- und umweltbezogene Angaben, sogenannte „Green Claims“, regulieren. Ein entsprechender Entwurf für eine Richtlinie soll im März vorgestellt werden. Auf inoffiziellem Weg ist nun jedoch vorab ein erster Entwurf bekannt geworden. Hauptziel der Richtlinie soll hiernach die Herstellung von Transparenz sein.
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Wer Green Claims bei der Kennzeichnung seiner Produkte nutzt, muss in Zukunft die Methodik und Berechnung veröffentlichen, die eine Überprüfung der Angaben ermöglichen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Ein Streitpunkt, der die deutschen Gerichte bereits beschäftigt, ist die Verwendung der Angabe „Klimaneutral“, wenn das Produkt selbst nicht klimaneutral hergestellt wurde und der Hersteller die Angabe lediglich auf die Kompensation von Treibhausgasen stützt. Nach dem Entwurf der Richtlinie soll dies zwar zulässig sein, der Anteil solcher Kompensationsmaßnahmen bei der Berechnung muss jedoch zusätzlich angegeben werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 2/2023
Veröffentlichungsdatum: 23. Februar 2023