In den letzten beiden Sitzungen des Ständigen Ausschusses der EU-Kommission (SCoPAFF Sept./Nov. 2022) haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt zwölf Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) final angenommen. Sechs Vorhaben wurden im Januar 2023 als EU-Verordnungen (EUVO) veröffentlicht.
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Damit verbleiben weitere sechs EU-VO, die bis spätestens Ende März 2023 erwartet werden, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Die Fruchtbranche muss sich dann auf RHG-Änderungen für rund 50 verschiedene Wirkstoffe (WK) einstellen, die - bis auf zwei Stoffe - alle im laufenden Jahr gültig werden. Hinzu kommen alle Entscheidungen, die im laufenden Jahr auf EU-Ebene noch getroffen werden.
Bei zwei Entwürfen werden die neuen RHG direkt gültig, bei weiteren drei Entwürfen erst sechs Monate nach Inkrafttreten der EU-VO. Für Clothianidin und Thiametoxam (Neonikotinoide) sollen die neuen RHG nach drei Jahren gültig werden, damit Drittstaaten sich darauf einstellen können.
Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler Details zu den jeweiligen Änderungen, das heißt, welches Obst und Gemüse betroffen ist und ab wann die neuen RHG gültig werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 2/2023
Veröffentlichungsdatum: 27. Februar 2023