Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden im Jahr 2022 in Sachsen durch 43 Betriebe 417 Tonnen Strauchbeeren geerntet. Das waren über 1.000 Tonnen bzw. etwa 70 Prozent weniger als im Vorjahr. Dies bedeutete zugleich die niedrigste Erntemenge nach 2012 und 2020.
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Gründe für die schlechte Ernte waren vor allem die trockenen Wetterbedingungen und die hohen Erzeugungskosten. Ganze Anbauflächen wurden teilweise wegen vertrockneter Beeren nicht abgeerntet.
Insgesamt wurden Strauchbeeren auf einer Fläche von 381 Hektar angebaut, darunter waren 300 Hektar (79 Prozent) mit ökologischer Erzeugung, 377 Hektar im Freiland und 4 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen1).
Die Aroniabeere war mit einem Anbauumfang von 171 Hektar die bedeutendste Strauchbeerenart in Sachsen. Deshalb wirkte sich der Ernteausfall bei dieser Fruchtart besonders auf die Gesamternte aus. Während 2021 noch 810 Tonnen geerntet wurden (46,2 Dezitonnen je Hektar) waren es 2022 lediglich 73 Tonnen (4,3 Dezitonnen je Hektar). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Erntemenge somit um mehr als 90 Prozent.
Weitere wichtige Strauchbeerenarten waren Johannisbeeren (133 Hektar) und Stachelbeeren (14 Hektar). Die übrigen Fruchtarten, darunter Himbeeren und Kulturheidelbeeren, machten eine Fläche von rund 59 Hektar aus. Unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen wurden überwiegend Himbeeren angebaut.
Rund 65 Prozent der sächsischen Strauchbeerenanbaufläche liegen im Kreis Meißen. Ebenso befanden sich in diesem Landkreis über zwei Drittel der sächsischen Öko-Anbaufläche von Strauchbeeren.
Im Rahmen der Strauchbeerenerhebung sind landwirtschaftliche Betriebe mit einer Mindestanbaufläche für Strauchbeeren von 5.000 m² im Freiland bzw. 1.000 m² unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen berichtspflichtig.
1) Zu den Anbauflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen sind Kulturen zu zählen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester Kunststoff) angebaut werden. Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel. Flächen unter Hagelschutznetzen und/oder Foliendächern zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.
Quelle: Agrar-Presseportal/StaLa Sachsen
Veröffentlichungsdatum: 02. März 2023