In Anbetracht neuerer wissenschaftlicher Studien über den unmittelbaren Einfluss von Glyphosat auf das Insektensterben verlangt die Aurelia Stiftung von der EU-Kommission, die Verlängerung der Zulassung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat aufzuheben.
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Die Überprüfung der Zulassung wurde beantragt und soll notfalls beim Europäischen Gericht in einem Musterverfahren durchgesetzt werden. Obwohl die Sicherheitsprüfungen nicht abgeschlossen wurden, hatte die EU-Kommission kürzlich die Zulassung für das umstrittene Ackergift von Bayer um ein Jahr verlängert.
Die Zulassung von Glyphosat ist nach Auffassung der Aurelia Stiftung aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr tragbar. Dies wird durch von Herstellern unabhängige neuere Studien gestützt, wonach sich Glyphosat unmittelbar negativ auf Gesundheit und Lebenserwartung bestäubender Insekten auswirkt. So belegte eine im Juni 2022 in "Science" publizierte Studie der Universität Konstanz, dass der Wirkstoff Glyphosat in Kombination mit Trachtmangel die Brutpflege und somit das Überleben von Hummelkolonien gefährdet. Glyphosat schädigt auch die symbiotischen Bakterien von Käfern, wie bereits 2021 eine in der Fachzeitschrift "Nature" veröffentlichte Studie zeigte. Gefahren für bestäubende Insekten sind nicht nur für den Wirkstoff selbst belegt, sondern auch für Glyphosat-haltige Herbizide. Eine Studie aus "Science of The Total Environment" vom Dezember 2022 dokumentiert eine erhebliche Beeinträchtigung der Entwicklung von Florfliegen durch die glyphosathaltige Roundup-Formulierung "WeatherMax", die zum Anstieg tödlicher Missbildungen bei diesen bestäubenden Insekten führte.
Die EU-Kommission hat die Zulassung von Glyphosat im Dezember 2022 für ein weiteres Jahr verlängert. Die seit drei Jahren laufende Risikobewertung war jedoch aufgrund von Datenlücken sowie offenen methodischen Fragen nicht abgeschlossen. Mit ihrer Entscheidung nimmt die EU-Kommission in Kauf, dass Glyphosat ungeprüft weiterhin vermarktet und eingesetzt wird. Aus Sicht der Aurelia Stiftung verstößt sie damit gegen ein elementares Ziel der europäischen Pestizidverordnung: Pestizide dürfen nur Wirkstoffe enthalten, die nach aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind. Die Hersteller müssen rechtzeitig und vollständig sämtliche Nachweise für die Unschädlichkeit zu prüfender Pflanzenschutzmittel einreichen.
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Quelle: Aurelia Stiftung
Veröffentlichungsdatum: 06. März 2023