Die Europäische Kommission hat die Aufnahme der Kollektivmarke „Cebolla de La Mancha“ in das Register der geschützten geografischen Angaben (g.g.A./IGP) genehmigt, ein Unterscheidungsmerkmal der Europäischen Union (EU), das den Verbrauchern Vertrauen geben soll, teilte die Institution mit. Die Zwiebel aus La Mancha wird in der Region Kastilien-La Mancha erzeugt und ist ein Referenzgemüse auf dem nationalen und europäischen Markt.
IGP Cebolla de La Mancha Foto © EU
Die Qualität dieser Zwiebel vom Typ Recas ist auf das Anbaugebiet und die Art der Bewirtschaftung zurückzuführen. Das in den Böden der Region vorhandene Kalium, Magnesium und Kalzium ist die Quelle der charakteristischen Süße der „Cebolla de La Mancha“, erklärte die Europäische Kommission.
Die Region Kastilien-La Mancha ist die wichtigste Erzeugerregion Spaniens. Auf sie entfällt mehr als die Hälfte der nationalen Zwiebelernte.
Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1.610 bereits geschützten landwirtschaftlichen Erzeugnisse aufgenommen. Die Liste aller geschützten geografischen Angaben ist in der Datenbank eAmbrosia zu finden.
Quelle: ec.europe.eu -European Commission
Veröffentlichungsdatum: 13. März 2023