Artikel lesen

ZVG sieht Wasserstrategie als wichtige Grundlage

Der ZVG begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Wasserstrategie als wichtige Grundlage für den weiteren nötigen Dialog mit allen relevanten Landnutzern. „Insbesondere positiv sehen wir, dass die Bedeutung der landwirtschaftlichen Urproduktion und des urbanen Grüns anerkannt wurde“, betonte der stellvertretende Generalsekretär des ZVG, Dr. Hans Joachim Brinkjans.

Logo

Der Gartenbau trage mit seinen Produkten und Dienstleistungen dazu bei, die Infiltrationsleistung und Wasserspeicherkapazität von Böden zu erhöhen.

Daher müssen die gärtnerischen Betriebe auch in Zukunft auf eine sichere, die Bedürfnisse angemessen deckende, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen können.

Die Entwicklung regionaler Wassernutzungskonzepte gemeinsam mit den Betroffenen entspricht den Forderungen des ZVG.

„Um entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Wassermengennutzung im ländlichen wie im urbanen Raum zu entwickeln, müssen Wissenschaft, Beratung und Praxis gemeinsam angepasste Konzepte und praxistaugliche Maßnahmen identifizieren“, so Brinkjans weiter. Dazu zählt in den Augen des ZVG u.a. auch die Entwicklung eines Bundeswassereffizienzprogrammes, um die nötigen Investitionen in Bewässerungstechniken und Speicherkapazitäten zu unterstützen. Ebenso befürwortet der Zentralverband die angekündigte Weiterentwicklung der Maßnahmen im Weißbuch Stadtgrün.

Gleichzeitig warnt Brinkjans davor, bei der weiteren Ausgestaltung neue Bürokratieauflagen zu schaffen, die die Betriebe zusätzlich belasteten. Vielmehr gehe es um das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen.

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am 15. März 2023 die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Nationale Wasserstrategie beschlossen. Damit will die Bundesregierung systematisch für einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser sorgen. Der ZVG hatte bereits 2021 in einer eigenen Wasserstrategie die nötigen Maßnahmen aufgezeigt, um die Wasserverfügbarkeit zu sichern.

Quelle: ZVG

 

Veröffentlichungsdatum: 17. März 2023