Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat als Durchsetzungsbehörde des Verbots unlauterer Handelspraktiken in 2022 insgesamt sechs Verfahren geführt. In über 50 Fällen unterstützte die BLE Unternehmen innerhalb der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette dabei, den Anforderungen des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG) zu entsprechen. Dies geht aus dem BLE-Tätigkeitsbericht für 2022 hervor.
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Von den fünf neu eingeleiteten Verfahren im Jahr 2022 beruhten zwei auf Beschwerden, drei wurden von Amts wegen eingeleitet. Ein Verfahren aus dem Jahr 2021 sowie drei aus 2022 konnten abgeschlossen werden – Verstöße gegen UTP-Verbote wurden abschließend nicht festgestellt.
Der Austausch mit Unternehmen und Verbänden und die Unterstützung bei der Einhaltung der UTP-Verbote bildete 2022 einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit. Denn im vergangenen Juni endete die einjährige Übergangsfrist, um Verträge an das AgrarOLkG anzupassen. In mehr als 50 konkreten Fällen führte die BLE Gespräche mit Unternehmen zur Anwendung des Gesetzes (kooperativen Regulierungsansatz).
Gemischte Resonanz auf das AgrarOLkG aus der Praxis
Seit Inkrafttreten des AgrarOLkG und der UTP-Verbote sind rund 20 Monate vergangen. Eine erste Zwischenbilanz zeigt gemischte Reaktionen: Einerseits äußern sich Lieferanten sehr positiv über das Gesetz und berichten von konkreten Verbesserungen für sie. Andere üben Kritik: Das Agrar-OLkG biete ihnen gegen einige Praktiken ihrer Abnehmer, die sie als unfair empfinden, keinen Schutz. Andere Lieferanten drückten gegenüber der BLE die Sorge aus, dass der für sie beabsichtigte Schutz in der Praxis zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber nicht geschützten Konkurrenten bis hin zur Gefährdung von etablierten Geschäftsmodellen und Existenzen führe.
Die Resonanzen aus den Gesprächen mit Wirtschaftsteilnehmern wird die BLE in die Evaluierung des UTP-Gesetzes einbringen, die vom Gesetzgeber für Juni 2023 vorgesehen ist.
Anonymes Hinweisgebersystem gestartet
Damit unlautere Handelspraktiken vollständig anonym an die BLE gemeldet werden können, richtete die Durchsetzungsbehörde Ende 2022 ein anonymes Online-Hinweisgebersystem ein.
Das Internetangebot wurde um zwei Erklärfilme zu den UTP-Verboten sowie einem ausführlichen Fragen-und-Antworten-Bereich, der bei der praktischen Anwendung des Gesetzes hilft, erweitert.
Diese und weitere Informationen sowie der vollständige Tätigkeitsbericht sind verfügbar unter www.ble.de/utp
Quelle: BLE
Veröffentlichungsdatum: 20. März 2023