Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zu Verpackungen und Verpackungsabfällen veröffentlicht, der die Minimierung von Verpackungsabfällen und die Verbesserung der Recyclinganteile in Verpackungen und bei deren Verwertung vorsieht. Unter anderem beinhaltet der Entwurf ein Verbot für Obst und Gemüseverpackungen mit einer Füllmenge von bis zu 1,5 kg sowie eine industrielle Kompostierbarkeit für Sticker auf Obst und Gemüse.
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Vorbild für diese Regelung dürften die legislativen Vorstöße in EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Belgien sein, Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse zu verbieten. Der Entwurf der EU-Kommission geht sogar weiter und möchte auch alternative Verpackungsmaterialien, wie Pappe oder Holz, verbieten. Ausgenommen sein sollen Erzeugnisse, bei denen der Verzicht auf die Verpackung nachweislich zu Feuchtigkeitsverlust, mikrobiologischen Risiken oder physischen Risiken führen würde.
Der DFHV hat gegen diesen Regelungsentwurf Stellung genommen. Der Anteil an Verpackungsabfällen, die durch Obst- und Gemüseverpackungen anfallen ist im Vergleich zu anderen Lebensmitteln sehr gering. Trotzdem sieht der Verordnungsentwurf das Verbot ausschließlich für Obst und Gemüse vor, ohne dass für diese Diskriminierung nachvollziehbare Argumente angegeben werden.
In einem nächsten Schritt setzt sich das EU-Parlament mit dem Verordnungsentwurf auseinander. Hier gibt es durchaus auch kritische Stimmen gegen das Verpackungsverbot. Der DFHV wird seine Mitglieder über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 4/2023
Veröffentlichungsdatum: 02. Mai 2023