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Indien verbietet Import von Äpfeln unter Wert von 50 INR pro kg

Am 8. Mai 2023 veröffentlichte die Generaldirektion Außenhandel (DGFT) des indischen Handels- und Industrieministeriums eine geänderte Einfuhrrichtlinie für Äpfel gemäß dem Harmonisierten System der Indischen Handelsklassifikation (ITC), die nun die Einfuhr von Äpfeln verbietet, sofern der Einfuhrpreis für Kosten, Versicherung und Fracht (CIF) unter oder bei 50 Indischen Rupien (INR) pro Kilogramm liegt.

Bildquelle: Shutterstock.com Apfel
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Wenn der CIF-Wert über 50 INR pro Kilogramm liegt, ist die Einfuhr „kostenlos“. Die Mitteilung nimmt Bhutan jedoch von den Mindesteinfuhrpreisbedingungen aus.

Diese Informationen wurden von dem US-Landwirtschaftsministerium (USDA) in einem GAIN-Report des Auslandslandwirtschaftsdienstes (FAS) mitgeteilt und die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden von der Website der Generaldirektion Außenhandel https://www.dgft.gov.in/CP/?opt=notification abgerufen. Die US-Botschaft in Neu-Delhi – FAS Büro für Landwirtschaftliche Angelegenheiten (OAA), USDA und/oder die US-Regierung erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Authentizität.

Quelle: USDA FAS GAIN Reports - DGFT Gov

Veröffentlichungsdatum: 25. Mai 2023