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DFHV zur Revision der Vermarktungsnormen

Das für die Vermarktung von Obst und Gemüse wohl wichtigste Gesetz wird von der EU-Kommission einer umfassenden Revision unterzogen. Es geht um die Verordnung (EU) 543/2011, die insbesondere die Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse enthält. Vorgesehen ist unter anderem die Erweiterung der speziellen Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte auf Limetten, Grapefruits und Pampelmusen sowie die Aufnahme der bislang in der Verordnung (EU) 1333/2011 geregelten speziellen Vermarktungsnorm für grüne Bananen.

Bildquelle: Shutterstock.com o&G
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Ursprünglich war auch die Aufnahme von gelben Bananen sowie von geschält, geschnittenem oder ähnlich behandeltem Obst und Gemüse unter den Anwendungsbereich der allgemeinen Vermarktungsnorm vorgesehen. Der DFHV hatte hierzu jedoch bereits sehr früh im Gesetzgebungsverfahren Stellung genommen und die EU-Kommission hat von diesem Vorhaben wieder Abstand genommen.

In dem nun zur Stellungnahme veröffentlichten Entwurf ist jedoch noch eine Ursprungslandkennzeichnung für gelbe Bananen und geschältes, geschnittenes oder ähnlich behandeltes Obst und Gemüse vorgesehen. Die EU-Kommission rechtfertigt diese Erweiterung der Kennzeichnungspflichten mit der Umsetzung der Farm-ToFork-Strategie und einem Interesse der Verbraucher an diesen Informationen. Dabei verkennt sie jedoch die teilweise erheblichen Kosten, die durch die Umsetzung insbesondere bei der industriellen Abpackung von bearbeitetem Obst und Gemüse, die je nach Verfügbarkeit aus verschiedenen Ursprüngen bezogen werden, entstehen würden. Die erhöhten Verbraucherpreise könnten die Attraktivität für frisches Obst und Gemüse im Vergleich zu ungesünderen Alternativen verringern und so den Zielen der Farm-To-Fork-Strategie zuwiderlaufen.

Der DFHV hat daher auch gegen den neuen Entwurf Stellung genommen und wird seine Mitglieder über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 5/2023

Veröffentlichungsdatum: 01. Juni 2023