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Neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten

Kabinett beschließt neues Düngegesetz: Wichtiger Schritt für Höfe und Umwelt

Die Bundesregierung hat den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Damit geht die Ampelregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Düngepraxis, zu Verlässlichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte und zu sauberen Gewässern. Zentrales Ziel ist es, das Verursacherprinzip weiter zu stärken.

Bildquelle: Shutterstock.com Düngen
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Bundesminister Özdemir sagt dazu: "Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit sehr hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Ein Grund dafür sind Düngeregeln, die über die Jahre zwar immer wieder geändert wurden, aber nicht verlässlich und wirksam genug sind. Wir packen das jetzt an. Mit dem neuen Düngegesetz legen wir den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, mit denen Höfe Planungssicherheit haben, das Verursacherprinzip stärker Beachtung findet und unser Wasser sauber bleibt. Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden."

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem werden einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.

Mit dem neuen Düngegesetz sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Ein wichtiger Fortschritt, denn so kann endlich geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind. Mittelfristig können die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden können, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit wird das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt.

Quelle: BMEL

Veröffentlichungsdatum: 06. Juni 2023