Am Montag trat in den meisten Ländern der EU neue Normen für die sichere Wiederverwendung von behandeltem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in Kraft – die so genannte Wasserwiederverwendungsverordnung. Die Verordnung legt gemeinsame Mindestanforderungen an die Wasserqualität fest.
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Angesichts der immer wiederkehrenden Dürreperioden werden die neuen Vorschriften den Landwirten helfen, Zugang zu mehr sicheren Wasserquellen für die Bewässerung zu erhalten. Zudem werden die Vorschriften die Transparenz erhöhen. Sie werden auch dazu beitragen, die Wasserressourcen zu erhalten, die von den aquatischen und terrestrischen Ökosystemen benötigt werden. Die Vorschriften gelten nun in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme derjenigen, die von einer Opt-out-Klausel Gebrauch gemacht haben. Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginius Sinkevicius, bezeichnete Wasser als wertvolle Ressource, die immer knapper wird. „Mit diesen neuen Normen können Verbraucher und Landwirte auf die Qualität und Sicherheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vertrauen, die mit wiederaufbereitetem Wasser bewässert werden.“
In einigen EU-Mitgliedstaaten und in anderen Teilen der Welt wird die Wasserwiederverwendung bereits erfolgreich eingesetzt. Betrachtet man die gesamte EU, so werden hier nur 2,4 Prozent des gesamten behandelten kommunalen Abwassers wiedergewonnen und wiederverwendet. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten: In einigen Mitgliedstaaten werden bis zu 89 Prozent des behandelten Abwassers wiederverwendet. Die meisten Mitgliedstaaten verwenden nur sehr wenig oder gar kein Abwasser weiter.
Quelle: EU-Aktuell
Veröffentlichungsdatum: 27. Juni 2023