Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schließt mit 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ab. Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen auf konkrete Reduzierungsziele und verpflichtende Reduzierungsmaßnahmen- sowohl im eigenen Unternehmen als auch an den Schnittstellen zu den vor- und nachgelagerten Bereichen der Lebensmittelversorgungskette.
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Die Vereinbarung tritt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2031. Die Umsetzung der Zielvereinbarung, insbesondere die Zielerreichung wird durch das Thünen-Institut für Marktanalyse als unabhängige Einrichtung in dem Geschäftsbereich des BMEL begleitet und überprüft.
Unterzeichnende des Paktes gegen Lebensmittelverschwendung
Das BMEL hat die Vereinbarung am 27.06.2023 mit folgenden Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels unterzeichnet: ALDI Einkauf SE & Co. oHG, ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG, CHEFS CULINAR West GmbH & Co. KG, Niederlassung Wöllstein, EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, HelloFresh Deutschland SE & Co. KG, Kaufland Dienstleistung & Co. KG, Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, METRO Deutschland GmbH, Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG, PENNY Markt GmbH, REWE Markt GmbH, tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG.
Weitere Unternehmen können der Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Als unterstützender Verband zeichnet der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH).
Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung des BMEL.
Vereinbarung zwischen dem BMEL und Unternehmen des Groß- & Einzelhandels: Pakt gegen Lebensmittelverschwendung (PDF-Datei)
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 28. Juni 2023