Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die Pflanz- und Erntearbeiten werden häufig von Saisonarbeitskräften und Aushilfen im unteren Lohnsegment ausgeführt.
Entgegen der allgemeinen Inflation sind zum Beispiel die Erzeugerpreise für Äpfel in den letzten zwei Jahren gefallen; die bisherige Steigerung des Mindestlohns seit dem 1. Juli 2021 um 25 Prozent und die gestiegenen Produktionskosten für praktisch alle Betriebsmittel konnten also nicht kompensiert werden.
Wenn nun die SPD eine Erhöhung oberhalb der Mehrheitsentscheidung der zuständigen Kommission fordert, führt sie damit nicht nur wiederholt das Mindestlohngesetz ad absurdum, sondern zwingt weitere Familienbetriebe im Obst- und Gemüsebau zur Aufgabe. Dem hohen Kostendruck aus Billigimportländern kann die Branche immer weniger standhalten, schon jetzt liegt der Selbstversorgungsgrad für Obst bei nur noch ca. 20 Prozent, bei Gemüse sind es knapp 40 Prozent.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) fordert die Politik auf, verlässliche Rahmenbedingungen für die Produktion in Deutschland zu schaffen und Wahlwerbung auf Kosten der Sonderkulturen zu vermeiden. Dabei wäre ein Ansatz, die Betriebe steuerlich zu entlasten, um die Nachteile der steigenden Lohnkosten auszugleichen.
„Der deutsche Obst- und Gemüsebau darf nicht noch weiter einbrechen, wir brauchen eine heimische Produktion“, fordert der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Jens Stechmann.
Die Trägerverbände des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) sind der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband und der Zentralverband Gartenbau.
Quelle: Deutscher Bauernverband
Veröffentlichungsdatum: 04. Juli 2023