Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sieht vor, dass die CO₂-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023 als neues Tarifmerkmal eingeführt wird. Außerdem wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Grundlage für die Zuordnung zur Gewichtsklasse. Mit diesen Schritten können Sie sich schon jetzt auf die Erweiterung der Lkw-Maut vorbereiten, wie Toll Collect berichtet.
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Bitte überprüfen Sie die CO₂-Klasse und die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Ihrer Fahrzeuge im Kunden-Portal!
Toll Collect hat für registrierte Fahrzeuge, bei denen bisher keine tzGm hinterlegt ist, die Gewichtsangabe aus dem Feld zGG in das neue Feld tzGm übernommen. Bitte prüfen Sie den Wert für die tzGm, damit die Maut ab 1. Dezember 2023 korrekt erhoben wird.
Hier finden Sie die Übersicht Ihrer Fahrzeuge. Mit einem Klick auf den Bearbeitungs-Button in der linken Spalte öffnet sich eine Übersicht, von der aus Sie zur Änderung der CO₂-Emissionsklasse oder zur Anpassung der tzGm gelangen können. www.toll-collect.de
Quelle: Toll Collect
Veröffentlichungsdatum: 08. August 2023