Die EU und Neuseeland haben am 9. Juli 2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das Freihandelsabkommen schafft unter anderem die Zölle für Agrarund Lebensmittelerzeugnisse für beide Seite ab. Während es für manche sensiblen Erzeugnisse präferentielle Zollsätze oder Zollkontingente geben soll, gibt es für den Import und Export von Früchten keine Einschränkungen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Darüber hinaus führt das Abkommen zur Anerkennung von 167 geschützten Ursprungsbezeichnungen.
Erstmals enthält ein Freihandelsabkommen der EU auch ein Kapitel über „nachhaltige Entwicklung“, in dem es um soziale und klimapolitische Verpflichtungen geht.
Das Freihandelsabkommen soll 2024 in Kraft treten. Vorher muss das Europäischen Parlament die Zustimmung erteilen und der Europäische Rat den Abschluss verabschieden. Auch in Neuseeland muss das Abkommen zunächst noch ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2023
Veröffentlichungsdatum: 17. August 2023