Transparent und unternehmerfreundlich: Das Bundeskabinett hat die von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können – und die Gäste auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung von Imbiss über Kantinen bis zum Restaurant erkennen.
Bundeskabinett macht Weg frei für mehr Bio in der Gemeinschaftsverpflegung
Mit der Bio-AHVV kommt ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold: Bei einem Anteil der Bio-Zutaten und -Erzeugnisse in Höhe von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen Bio-AHV-Logo. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten beispielsweise auf den Speisekarten kennzeichnen und generell damit werben können.
Ob in den Küchen von Kita oder Krankenhaus, in der Mittagskantine im Betrieb oder dem Essen in Seniorenresidenzen: Mit täglichen 16 Millionen Menüs in der Gemeinschaftsverpflegung steckt großes Potential für gesundes und nachhaltiges Essen sowie ein großer Absatzmarkt für die heimische Landwirtschaft. Damit mehr Landwirtinnen und Landwirte auf Bio umstellen können, müssen sich Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln – das ist auch die Voraussetzung dafür, das Ziel der Bundesregierung von 30 Prozent Bio-Flächen bis 2030 zu erreichen.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 21. August 2023