In der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses der EU-Kommission (SCoPAFF Residues 10./11. Mai 2023) haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt fünf Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) final angenommen. Betroffen sind im Obst- und Gemüsebereich zwölf verschiedene Wirkstoffe. Die Veröffentlichung der zugehörigen EU-Verordnungen wird bis Mitte/Ende September 2023 erwartet.
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Bei einem Entwurf handelt es sich um RHG-Anhebungen für Isoxaben und Metaldehyd. Hier sollen die neuen RHG bereits ab Ende September gültig werden. Die anderen vier Entwürfe betreffen vorrangig RHG-Absenkungen für insgesamt zehn verschiedene Wirkstoffe, unter anderem Carbetamid, Carboxin, Pyriproxyfen und Bifenazat etc. In diesen Fällen werden die neuen RHG erst sechs Monate nach Inkrafttreten der EU-Verordnung gültig, also voraussichtlich ab April 2024.
Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler Details zu den jeweiligen Änderungen, das heißt welches Obst und Gemüse betroffen ist und ab wann die neuen RHG gültig werden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2023
Veröffentlichungsdatum: 22. August 2023