Ende Juli wurde der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) informiert, dass aus Deutschland gelieferte Ingwer-Pflanzen möglicherweise mit Ralstonia pseudosolanacearum befallen sind. Inzwischen ist das Bakterium auf zwölf Betrieben in sieben Kantonen nachgewiesen worden.
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Der EPSD hat die zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienste umgehend informiert. Massnahmen zur Bekämpfung sind angelaufen. Für Mensch und Tier ist das Bakterium ungefährlich.
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst hat mutmasslich betroffene Betriebe kontrolliert und das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum inzwischen auf zwölf Betrieben in den Kantonen Bern, Luzern, Thurgau, Schwyz, St. Gallen, Zug und Zürich festgestellt. Es handelt sich um Betriebe, die Ingwer anbauen. Die Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Bakterium kann zu massiven Schäden an mehr als 200 Pflanzenarten führen, darunter Kartoffeln, Tomaten, Ingwer oder verschiedenen Zierpflanzen (siehe Kasten). Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks. Verschleppt werden kann das Bakterium durch Werkzeuge, infiziertes Pflanzen- oder Erdmaterial. Es kann sich auch im Drainagewasser oder Oberflächengewässer befinden und somit benachbarte Pflanzen befallen. Für Mensch und Tier ist es nicht gefährlich.
Ausbreitung sofort stoppen
Um das Bakterium so rasch wie möglich zu stoppen, sind sofortige Bekämpfungsmassnahmen nötig. Positiv getestete Ingwer-Pflanzen müssen umgehend vernichtet werden. Betroffene Gewächshäuser und Anlagen werden inklusive Bewässerungsanlagen dekontaminiert. Wichtig sind zudem strenge Hygienemassnahmen. Bis im Frühling 2024 dürfen keine Pflanzen auf den befallenen Parzellen angebaut werden. Der betroffene Boden wird luftdicht mit Folie abgedeckt, um den Bakterien Luft- und Nahrungszufuhr zu entziehen. Im Jahr 2017 konnten erste Fälle dieses Quarantäneorganismus auf Rosenstöcken dank der angeordneten Massnahmen erfolgreich bekämpft werden.
Bakterium kann über 200 Pflanzenarten befallen
Ralstonia pseudosolanacearum ist ein Bakterium, welches zum Ralstonia solanacearum-Artenkomplex gehört und in der Schweiz sowie in der EU als Quarantäneorganismus geregelt ist. Es gilt entsprechend eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Das Bakterium lebt im Boden und kann mehr als 200 Pflanzenarten befallen. Dazu gehören unter anderem Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika, Ingwer, Kurkuma, Kohl, Petersilie, Heidelbeeren, Erdnüsse, Rosengewächse, Chrysanthemen, Wallwurz, Schwarzer Nachtschatten. Der EPSD arbeitet bei der Bekämpfung eng mit den kantonalen Pflanzenschutzdiensten zusammen.
Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft - BLW
Veröffentlichungsdatum: 29. August 2023