Die Bundesfachgruppe Obstbau des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) begrüßt die angekündigte EU-Krisenbeihilfe. „Die schwierige bis dramatische Situation vieler Obstbaubetriebe ist von der Politik erkannt worden“, erklärt Bundesfachgruppen-Geschäftsführer Joerg Hilbers. Die Bemühungen des Berufsstandes seien erfolgreich gewesen.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte verlautbaren lassen, mit dem Geld aus dem dritten Hilfspaket der EU-Agrarreserve vor allem die deutschen Obsterzeuger zu unterstützen. Von der ca. 200 Mio. Euro umfassenden Gesamtsumme für die europäische Landwirtschaft gehen demnach 35,77 Mio. Euro nach Deutschland. Davon sollen 29,2 Mio. Euro über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an Betriebe mit Freilandobst- und Hopfenanbau ausgezahlt werden. Insgesamt 6,5 Mio. Euro sind für den Bereich Weindestillation reserviert. Ob sogar eine Aufstockung durch Bundesmittel möglich ist, hängt von der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums ab.
Die Bewilligung für Obst und Hopfen erfolgt „automatisch“, es ist kein Antrag auf Auszahlung notwendig. Die Bewilligungsbescheide sollen im Dezember 2023, spätestens im Januar 2024, versandt werden, denn die Anpassungshilfe muss – so gibt es der EU-Rechtsrahmen vor – bis zum 31. Januar 2024 ausgezahlt sein. Für Obstbau sollen ca. 340 Euro pro Hektar ausgezahlt werden. Die Höchstgrenze der Beihilfe liegt bei 15.000 Euro pro Unternehmen, die untere Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro.
Die Auswahl des Begünstigten-Kreises sowie die Ermittlung der Beihilfehöhe erfolgte durch das Thünen-Institut im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums und war nicht durch die EU vorgegeben. Die für eine ordnungsgemäße Auszahlung erforderliche Verordnung wird für Mitte Oktober erwartet.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 18. September 2023