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EU-Kommission legt Vorschlag für nachhaltigeren Güterverkehr vor

Der Güterverkehr in der EU soll nachhaltiger werden. Dazu will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs im Vergleich zum reinen Straßengüterverkehr verbessern und hat einen Vorschlag vorgelegt, der die geltende Richtlinie über den kombinierten Verkehr aktualisiert und die Maßnahmen zur Ökologisierung des Güterverkehrs vom Juli 2023 ergänzt.

Bildquelle: Shutterstock.com LKW
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„Im Jahr 2022 wurden 13,6 Milliarden Tonnen Güter auf den Straßen der EU transportiert. Dieser Güterverkehr ist für die Wirtschaft der EU von entscheidender Bedeutung, und da die Nachfrage steigt, müssen wir die Kosten und Emissionen unter Kontrolle halten“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. „Dank unseres Vorschlags werden LKW ihre Rolle im Güterverkehr behalten, aber ihre Kombination mit anderen, nachhaltigeren Verkehrsträgern wie Lastkähnen, Kurzstreckenseeverkehr oder Zügen wird die externen Kosten des Verkehrs senken und die Nutzung unseres Verkehrsnetzes im Interesse der Bürger und unserer Wirtschaft optimieren".

Intermodale Beförderungen

Bei intermodalen Beförderungen wird eine Ladeeinheit, beispielsweise ein Container, über eine Kombination aus Lastkraftwagen, Bahn, Lastkahn, Schiff oder Flugzeug befördert. Der kombinierte Verkehr ist eine Art intermodaler Verkehr, der die Flexibilität des Straßenverkehrs kombiniert. Dieser würde weiterhin für die erste/letzte Teilstrecke einer Fahrt genutzt, um sicherzustellen, dass jeder Ort in der EU erreicht werden kann, mit der Umweltverträglichkeit der Schiene, der Binnenschifffahrt oder des Kurzstreckenseeverkehrs auf der Hauptstrecke.

Die heutige Überarbeitung wird den intermodalen Verkehr effizienter und wettbewerbsfähiger machen. Die Förderung konzentriert sich auf Operationen, die die negativen externen Effekte im Vergleich zu reinen Straßenverkehren zwischen denselben Ausgangs- und Endpunkten um mindestens 40 Prozent reduzieren.

Weitere Informationen.

Quelle: Europäische Kommission - EU-Aktuell

Veröffentlichungsdatum: 08. November 2023