Trotz massiver Proteste und berechtigter Kritik aus Reihen von Verbänden und Unternehmen sind keine Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ erfolgt. Die Erweiterung der Lkw-Maut um eine CO2- Komponente tritt damit trotz aller Bemühungen fast unverändert und in voller Höhe zum 1. Dezember 2023 in Kraft.
Bildquelle: Shutterstock.com
Anstatt Bürokratie abzubauen und die Unternehmen in schwierigen Zeiten zu entlasten, erlässt die Ampel-Regierung weitere Auflagen. Die Erhöhung der Maut ist ein zusätzlicher Kostenblock für den Großhandel und wird zwangsläufig zu Preiserhöhungen führen, die an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Maut bedeutet zudem eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der hiesigen Händler und Logistiker und schwächt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 10/2023
Veröffentlichungsdatum: 15. November 2023